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   FG Hessen, 07.10.2010 - 4 V 1489/10   

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FG Hessen, 07.10.2010 - 4 V 1489/10 (https://dejure.org/2010,15105)
FG Hessen, Entscheidung vom 07.10.2010 - 4 V 1489/10 (https://dejure.org/2010,15105)
FG Hessen, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 4 V 1489/10 (https://dejure.org/2010,15105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bis zum schädlichen Beteiligungserwerb erwirtschaftete Gewinne können grundsätzlich miteinander verrechnet werden im Zusammenhang mit der Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer; Unabziehbarkeit der nicht bis zum schädlichen Beteiligungserwerb ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8c Abs. 1
    Verlustausgleich bei unterjähriger Anteilsübertragung; Anteilsübertragung; Gewinnverrechnung; Unterjähriger Beteiligungserwerb; Verlustausgleich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlustausgleich bei unterjähriger Anteilsübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verlustverrechnung bei Wechsel des Anteilseigners

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Verlustabzugsverbot bei unterjährigem Anteilseignerwechsel

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.01.2009 - IV R 90/05

    Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer

    Auszug aus FG Hessen, 07.10.2010 - 4 V 1489/10
    Die Argumentation der Antragstellerin werde auch durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.01.2009, IV R 90/05, das zwar zur Thematik des gewerbesteuerlichen Verlustvortrages ergangen sei, aber auf § 8 c KStG durchaus übertragbar sei, gestützt (wegen der diesbezüglichen Ausführungen der Antragstellerin wird auf ihren Schriftsatz vom 15.12.2009 in dem Verfahren 4 K 3153/09, Seite 5 f. verwiesen).

    Insoweit weist die Antragstellerin zu Recht auf das zum gewerbesteuerlichen Verlustvortrag ergangene BFH-Urteil vom 22.01.2009, IV R 90/05 (BFH/NV 2009, 843) und auf das zu § 8 Abs. 4 KStG a.F. ergangene BFH-Urteil vom 05.06.2007, I R 9/06 (BStBl. II 2008, 988), in denen zu verwandten rechtlichen Problembereichen eine Verlustverrechnung für ein Teil des jeweiligen Wirtschaftsjahres ohne weiteres für möglich gehalten wird.

  • BFH, 05.06.2007 - I R 9/06

    Verlust der wirtschaftlichen Identität nach § 8 Abs. 4 KStG 1996 a.F. - Mit einer

    Auszug aus FG Hessen, 07.10.2010 - 4 V 1489/10
    Für Verluste im Rahmen dieser Altregelung sei im Urteil des BFH vom 05.06.2007, I R 9/06 (BStBl. II 2008, 988) entschieden worden, dass ein bis zum Tag der Anteilsübertragung entstandener Gewinn mit dem bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden könne.

    Insoweit weist die Antragstellerin zu Recht auf das zum gewerbesteuerlichen Verlustvortrag ergangene BFH-Urteil vom 22.01.2009, IV R 90/05 (BFH/NV 2009, 843) und auf das zu § 8 Abs. 4 KStG a.F. ergangene BFH-Urteil vom 05.06.2007, I R 9/06 (BStBl. II 2008, 988), in denen zu verwandten rechtlichen Problembereichen eine Verlustverrechnung für ein Teil des jeweiligen Wirtschaftsjahres ohne weiteres für möglich gehalten wird.

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Hessen, 07.10.2010 - 4 V 1489/10
    Insoweit sind bei einer notwendigen Abwägung der im Einzelfall entscheidungsrelevanten Umstände und Gründe die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. nur Beschlüsse vom 10.02.1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182 und vom 07.01.2004 I B 197/03, BFH/NV 2004, 635).
  • BFH, 07.01.2004 - I B 197/03

    Nachforderung einbehaltener (nicht abgeführter) Kapitalertragsteuer beim

    Auszug aus FG Hessen, 07.10.2010 - 4 V 1489/10
    Insoweit sind bei einer notwendigen Abwägung der im Einzelfall entscheidungsrelevanten Umstände und Gründe die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. nur Beschlüsse vom 10.02.1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182 und vom 07.01.2004 I B 197/03, BFH/NV 2004, 635).
  • BFH, 30.11.2011 - I R 14/11

    Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb

    Das Hessische FG (Beschluss vom 7. Oktober 2010  4 V 1489/10, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2011, 289) und ein anderer Teil der Literatur sind allerdings gegenteiliger Auffassung und sprechen sich für eine Verrechnungsmöglichkeit aus (z.B. Gosch/Roser, KStG, 2. Aufl., § 8c Rz 97; Suchanek in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8c KStG Rz 32; Lang in Ernst & Young, KStG, § 8c Rz 72.2; Blümich/Brandis, § 8c KStG Rz 56; Streck/Olbing, KStG, 7. Aufl., § 8c Rz 65; Brendt in Erle/Sauter, KStG, 3. Aufl., § 8c Rz 58; Dieterlen in Lademann, Körperschaftsteuergesetz, § 8c Rz 31; Zerwas/Fröhlich in Lüdicke/Kempf/Brink, Verluste im Steuerrecht, 2010, S. 212 ff.; Neyer, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2010, 1600, 1602 und DStR 2011, 654, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 01.08.2011 - 9 V 357/11

    Verstoß der Sanierungsklausel gegen Gemeinschaftsrecht?

    cc) Für einen Teil der streitigen Körperschaftsteuer bzw. des streitigen Gewerbesteuermessbetrags ist schließlich auch deswegen die begehrte AdV zu gewähren, weil zumindest ernstlich zweifelhaft ist, ob § 8c Abs. 1 KStG bei einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb den Abzug der bisher bestehenden Verlustvorträge bzw. vortragsfähigen Gewerbeverluste von dem bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Gewinn bzw. dem hierauf entfallenden Gesamtbetrag der Einkünfte ausschließt (vgl. hierzu FG Münster, Urteil vom 30.11.2010 9 K 1842/10, EFG 2011, 909, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen I R 14/11; Hessisches FG, Beschluss vom 7.10.2010 4 V 1489/10, DStRE 2011, 289).
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